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Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

1. Die Vereinigung bezweckt und betreibt interdisziplinär
 a.   die wissenschaftliche Forschung und praktische Tätigkeiten auf den Ge­bieten der Ernährungsmedizin, der Nahrungsergänzungen und der Stoffwechselforschung zu fördern, die Ergebnisse einschlägiger Dis­ziplinen zu sammeln, auszuwerten und der interessierten Allge­meinheit durch Publikationen zur Verfügung zu stellen.
 b.die Herstellung und Vertiefung der interdisziplinären Beziehungen zu ande­ren Institutionen, die auf dem Gebiet der Ernährungsmedizin Nahrungser­gänzungen und Stoffwechselforschung arbeiten.
 c.die Förderung der Beziehungen zu in- und ausländischen Gesellschaften und Institutionen, die sich mit der Ernährungsmedizin, den Nachrungsergän­zungen und der Stoffwechselforschung befassen.
 d.die Nutzbarmachung und Auswertung von Kenntnissen und Erfahrungen der auf diesem Gebiet tätigen Personen.
 e.die Förderung praktischer Belange auf den Gebieten der Ernährungsmedi­zin, der Nahrungsergänzungen und der Stoffwechselforschung.
 f.die Förderung der Aus- und Fortbildung in der Ernährungsmedizin, der Nah­rungsergänzungen und der Stoffwechselforschung.
   
2. Zur Information der interessierten Allgemeinheit publiziert die Vereinigung neue wissenschaftliche Erkenntnisse, informiert Fachkräfte, Journalisten und Verbraucher und stellt ihnen entgeltliche wie unentgeltliche Broschü­ren, Faltblätter und Publikationen anderer Art mit fundiert aufbereiteten wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Tipps zur Verfügung.
3. Der Erfüllung dieses Zwecks dient weiter die entgeltliche wie unentgeltli­che Veranstaltung von Kursen, Symposien, Kongressen sowie die Durchführung von Beratungen.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet wer­den. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.