Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit| 1. | | Die Vereinigung bezweckt und betreibt interdisziplinär | | | a. | die wissenschaftliche Forschung und praktische Tätigkeiten auf den Gebieten der Ernährungsmedizin, der Nahrungsergänzungen und der Stoffwechselforschung zu fördern, die Ergebnisse einschlägiger Disziplinen zu sammeln, auszuwerten und der interessierten Allgemeinheit durch Publikationen zur Verfügung zu stellen. | | | b. | die Herstellung und Vertiefung der interdisziplinären Beziehungen zu anderen Institutionen, die auf dem Gebiet der Ernährungsmedizin Nahrungsergänzungen und Stoffwechselforschung arbeiten. | | | c. | die Förderung der Beziehungen zu in- und ausländischen Gesellschaften und Institutionen, die sich mit der Ernährungsmedizin, den Nachrungsergänzungen und der Stoffwechselforschung befassen. | | | d. | die Nutzbarmachung und Auswertung von Kenntnissen und Erfahrungen der auf diesem Gebiet tätigen Personen. | | | e. | die Förderung praktischer Belange auf den Gebieten der Ernährungsmedizin, der Nahrungsergänzungen und der Stoffwechselforschung. | | | f. | die Förderung der Aus- und Fortbildung in der Ernährungsmedizin, der Nahrungsergänzungen und der Stoffwechselforschung. | | | | | | 2. | | Zur Information der interessierten Allgemeinheit publiziert die Vereinigung neue wissenschaftliche Erkenntnisse, informiert Fachkräfte, Journalisten und Verbraucher und stellt ihnen entgeltliche wie unentgeltliche Broschüren, Faltblätter und Publikationen anderer Art mit fundiert aufbereiteten wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Tipps zur Verfügung. | | 3. | | Der Erfüllung dieses Zwecks dient weiter die entgeltliche wie unentgeltliche Veranstaltung von Kursen, Symposien, Kongressen sowie die Durchführung von Beratungen. | | 4. | | Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke | | 5. | | Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. | | 6. | | Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
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